- Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Lenorad GmbH (nachfolgend „Lieferant“) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen oder Vergaberichtlinien unserer Kunden wird vorbehaltlich einer anderweitigen ausdrücklichen Vereinbarung widersprochen.
1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der Lieferant hierauf nicht in jedem Fall Bezug nimmt.
- Angebot, Vertragsschluss und Planung
2.1. Unsere Angebote und Preisliste sind grundsätzlich freibleibend, sofern sich aus dem Angebot selbst nichts Anders ergibt. Sollte ein Angebot ausdrücklich als nicht freibleibend abgegeben worden sein, hat es eine Gültigkeit von 30 Tagen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir Aufträge bestätigt haben oder die Lieferware ausliefern bzw. unsere Leistung erbringen. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlich gelieferte Waren und entstandenen Aufwand. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten.
2.2. Unsere Preislisten, Angebote, Katalog und sonstige Unterlagen dürfen Dritten, besonders Wettbewerbern nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Die Preise verstehen sich als Netto Preise ab Lager Lenorad GmbH Emden, zzgl Mwst zzgl. Versand. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
2.4. Die vereinbarte Lieferzeit beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht vollständig geklärt ist.
2.5. Ereignisse höherer Gewalt (hoheitliche Maßnahmen, Betriebsstörungen, Behinderung der Verkehrswege) berechtigen den Lieferanten auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir teilen dies dem Kunden sofort mit.
2.6. Leistungsinhalt des Vertrages ist die Lieferung und ggf. die Montage von LED Leuchtmitteln und gegebenenfalls von LED Beleuchtungssystemen. Zum Leistungsinhalt gehört die Montage der LED Leuchtmittel und gegebenenfalls der LED Beleuchtungssystem nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Ist dies der Fall, hat uns der Kunde bei Vertragsschluss zum Zwecke der Planung und Installation sämtliche erforderlichen und zweckdienlichen Unterlagen, insbesondere Baupläne, Schaltpläne (einschließlich Lage etwaiger verdeckter Leitungen), Beschreibungen der Bausubstanz und ihre Maße, zur Verfügung zu stellen. Lagen die vorgenannten Unterlagen bei Vertragsschluss nicht oder nicht vollständig vor, haften wir nicht für die Kompatibilität der LED Leuchtmittel und/oder der LED Beleuchtungssysteme mit dem vorhandenen Beleuchtungssystem und/oder anderen vorhandenen Elektroinstallationen. In diesem Fall stehen wir auch nicht für Lieferverzögerungen und Mehrkosten im Zusammenhang mit der Anpassung an die tatsächlichen elektrotechnischen Gegebenheiten ein. Für den Fall, dass der Kunde nicht Eigentümer des vorhandenen Beleuchtungssystems ist, ist der Kunde verpflichtet, die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers für die vereinbarten Maßnahmen im Vorfeld beizubringen. In diesem Fall hat der Kunde uns hierauf auch gesondert hinzuweisen.
- Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern nicht anders vereinbart ist, alle Rechnungen sind innerhalb 14 Tage netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Bei Sonderanfertigungen sind 30 % des Gesamtpreises bei Auftragserteilung fällig.
3.2 Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.
3.3 Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschluss bekannt werden und begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferanten, einschließlich laufender Wechselverpflichtungen zur Folge. Der Lieferant ist berechtigt in diesem Fall vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz für den hierdurch entstehenden Schaden zu verlangen, es sei denn, der Kunde leistet volle Vorauszahlung oder ausreichende Sicherheit (Bankbürgschaft).
3.4 Die im Vertrag vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Materialaufwand wird gesondert vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten des Auftragnehmers werden wie Arbeitszeiten vergütet. Der Lieferant erstellt monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung fällig. Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung fällig. Voraussetzung für die Fälligkeit ist der Erhalt einer prüffähigen Rechnung. Reisekosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vergütet.
- Gefahrübergang und Teillieferungen
4.1. Ist der Kunde Kaufmann, gilt Folgendes: Bei reinen Lieferungen (ohne Montageleistung unsererseits) bemisst sich der Zeitpunkt des Gefahrübergangs nach EXW (ex works) gem. Incoterms 2000. Weicht der vertraglich vereinbarte Erfüllungsort von unserem Werksort ab, so geht die Gefahr spätestens mit Eintreffen der Lieferware bei der vereinbarten Lieferadresse auf den Kunden über. Wir sind zu Teilleistungen und vorzeitigen Leistungen berechtigt, sofern dem kein erkennbares Interesse des Kunden entgegensteht.
4.2. Soweit wir mit unserem Kunden Abholung vereinbart haben, ist Zeitpunkt des Gefahrübergangs der Zeitpunkt, in dem wir die Ware zur Abholung bereitgestellt haben und wir dies dem Kunden angezeigt haben.
4.3. Soweit wir uns vertraglich zur Installation von LED Leuchtmitteln oder zur betriebsfertigen Bereitstellung eines LED Beleuchtungssystems verpflichtet haben, geht die Gefahr für die von uns bereits ausgeführten Leistungen mit der Abnahme auf den Kunden über, in jedem Fall sobald sich der Kunde im Annahmeverzug befindet. Wird durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, die Montage unterbrochen, geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen für die Dauer dieser Unterbrechung auf den Kunden über.
- Montagebedingungen
5.1. Für Montageleistungen jeglicher Art, auch soweit wir diese als Teil eines Gesamtauftrages über die Installation von LED Leuchtmitteln oder betriebsfertige Bereitstellung eines LED Beleuchtungssystems erbringen, sowie für alle späteren Reparaturen und Änderungsarbeiten gelten die nachfolgenden Montagebedingungen:
5.2. Falls nicht anderweitig vereinbart, berechnen wir unsere Leistungen nach Zeit und Aufwand nach unseren Entsendungssätzen. Als Nachweis der erbrachten Leistung dienen die Arbeitszeitnachweise, die dem Kunden jeweils zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Falls nicht anders vereinbart, berechnen wir unsere Montageleistungen nach beendeter Montage oder, falls die Montage länger als einen Monat in Anspruch nimmt, jeweils nach Ablauf eines Monats.
5.3. Der Kunde hat ferner die zum Schutz von Personen und Sachen am Montageort geeigneten Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Sofern der Kunde einen Bau- oder Projektleiter einsetzt, hat dieser darauf zu achten, dass die Sicherheitsbestimmungen, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, vom Montagepersonal eingehalten werden. Bei Verstößen insofern hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren.
5.4. Der Kunde stellt in seinem Verantwortungsbereich sicher, dass wir unsere Montageleistungen wie vereinbart beginnen und ungehindert durchführen können. Der Kunde trifft, soweit erforderlich, Verkehrssicherungsmaßnahmen an der Baustelle (Absperrungen und Warnhinweise).
5.5. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für eine zureichende Bausubstanz und die Sicherheit der vorhandenen Beleuchtungsinstallation, der Decken und Wände bzw. anderweitiger Montage-Orte unserer LED Leuchtmittel oder LED Beleuchtungssysteme. Die Bausubstanz wird von uns nicht überprüft. Stellen unsere Mitarbeiter bei der Montage Sicherheitsgefahren fest, sind wir (unbeschadet weiterer Rechtsbehelfe) berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern.
5.6. Nach Fertigstellung der Montageleistungen erfolgt eine Abnahme. Verweigert der Kunde die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trotz angemessener Nachfristsetzung, oder nimmt der Kunde die gelieferte Ware bzw. die Anlage nicht nur kurzfristig in Betrieb, so gilt dies als Abnahme.
- Eigentumsvorbehalt
6.1. Alle Waren des Lieferanten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsbeziehung einschließlich der künftig entstehenden Forderung, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, Eigentum des Lieferanten. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
6.2. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des Lieferanten.
- Mängelansprüche, Garantie und Haftung
7.1. Mängel an der Ware sind dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen, und zwar innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Mängel die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden konnten sind unverzüglich nach Entdeckung und unter sofortiger Einstellung der Weiterverarbeitung oder Benutzung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen. Bei berechtigter Mängelrüge enthält der Kunde Nachbesserung, oder kostenlose Warenumtausch oder Warengutschrift gegen Rücksendung der Ware. sind Nachbesserungen und Warenumtausch nicht möglich oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadenersatzansprüche jedweder Art –einschließlich solcher wegen angeblich verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
7.2 Garantie und Gewährleistung: Für alle elektronischen Artikel verwenden wir die Regeln der gesetzlichen
Gewährleistung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.3 Sämtliche Ansprüche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Übergang auf den Auftraggeber, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. § 852 BGB bleibt unberührt.
7.4 Unsachgemäße Anwendungen führen zum Garantieausschluss.
8 Schriftform
Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.
9 Savatorische Klausel und Erfüllungsort
9.1. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mit kaufmännischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist eine Klage bei dem für den Ort unseres Geschäftssitzes zuständigen Gericht zu erheben; wir sind jedoch auch berechtigt, an dem für den Kunden zuständigen Gericht Klage zu erheben.
9.2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht.